700 Euro für ein durch das Futter erkranktes Pferd übernehmen. Im vorliegenden Fall bietet ein Landwirt Stellpätze für Pferde an, die er mit selbst hergestellten Futter versorgt. Die Silage war jedoch kontaminiert, weswegen die Pferde im Stall erkrankten. Der Eigentümer eines Westernreitpferdes klagte daraufhin auf Übernahme der tierärztlichen Behandlungskosten. Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Kläger Recht. Der Landwirt hafte verschuldensunbhängig aus dem Produkthaftungsgesetz.
Normen: ProdHaftG §§ 1 Abs. 1, Abs. 2, 3 Abs. 1, 4 Abs.1; 15 Abs. 2; BGB § 251 Abs. 2