In Deutschland werden vielfach große Vermögen vererbt mit einer für die nächsten Jahre zu erwartenden zunehmenden Tendenz. Untersuchungen zeigen, dass nur in den wenigsten Fällen die Erblasser eine umfassende, vernünftige Regelung getroffen haben. In solchen Fällen, aber selbst dann, wenn ein Testament vorhanden ist, kommt es oft zu Streitigkeiten unter den Erben.
Die Folge sind oft Jahre dauernde gerichtliche Auseinandersetzungen, die die Prozessbeteiligten psychisch und finanziell stark belasten und am Ende oftmals dazu führen, dass die Familienbande endgültig zerbricht, manchmal für Generationen. Durch die gerichtliche Auseinandersetzung entstehen wegen der in Erbsachen oftmals hohen Streitigkeiten ganz erhebliche Kosten. Nicht vergessen werden sollte auch der Umstand, dass oftmals während der sich jahrelang hinziehenden Gerichtsverfahren das Vermögen nicht genutzt werden kann, mit der Folge, dass hierdurch zusätzlich erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen können.
Sicher ist in diesem Zusammenhang, dass eine solche Eskalation und solche Nachteile in der Regel von den Erblassern nicht gewollt war. Die Erfahrung aus den Beratungsgesprächen im Zusammenhang mit der Testamentsgestaltung zeigt vielmehr, dass die Erblasser in der ganz großen Zahl der Fälle dem Erhalt des Familienzusammenhangs eine große Priorität geben und Streit in nach Möglichkeit vermieden werden soll.
Vor obigem Hintergrund bietet es sich für die Erben an, es zumindest zu versuchen, eine gerichtliche Auseinandersetzung mit den damit oftmals verbundenen, geschilderten Nachteilen zu vermeiden und als Alternative zu der gerichtlichen Auseinandersetzung den konstruktiven Weg eines Mediationsverfahrens zu beschreiten.
In allen Streitigkeiten, bei denen es nicht nur um die Klärung streitiger Fragen zweier Konfliktparteien geht, sondern darüber hinausgehende persönliche Bindungen bestehen, also im Familienrecht und im Erbrecht, bietet es sich geradezu an, eine Lösung durch ein Mediationsverfahren zu suchen.
Die Vorteile eines solchen Mediationsverfahrens im Erbrecht sind, kurz umrissen, die folgenden: