Ein nach einer Hepatitis-Impfung auftretendes Guillain-Barre-Syndrom kann als Impfschaden entschädigungsfähig sein, wenn mögliche konkurrierende Ursachen ausgeschlossen werden können.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.11.2013
Wird ein Kind mit einem deformierten Schädel geboren, müssen die Eltern die Kosten einer sogenannten Helmtherapie selbst tragen, da diese Behandlungsmethode nicht vom Leistungskatalog der Krankenversicherungen erfasst wird.
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 16.01.2014
Ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer durch ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis eine Beschädigung der Gesundheit erleidet.
Landgericht Dortmund, Urteil vom 02.05.2013
Mit der Frage, welche Arztkosten die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers zu übernehmen hat, hatte sich jüngst der Bundesgerichtshof zu befassen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.09.2013
So entschied das Bayerische Landessozialgericht im Fall einer Krankenschwester, welche sich vermutlich im Alter von 16 Jahren während eines Praktikums mit dem Virus infizierte.
Landessozialgericht Bayern, Urteil vom 13.08.2013
Liegen die Gründe einer Brustverkleinerung im kosmetischen Bereich, ist die Krankenkasse nicht zur Zahlung der Operation verpflichtet.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.10.2013
Die ärztliche Heilbehandlung erfolgt regelmäßig nicht in Ausübung eines öffentlichen Amts.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.01.2014
Krankenkassen müssen die Kosten für Hilfsmittel übernehmen, wenn sie im Einzelfall dazu dienen die Behinderung auszugleichen.
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 03.12.2008
Führt ein Arzt eine Schönheitsoperation wider besseren Wissens durch, ohne die Patientin über diesen Umstand aufzuklären, steht der Patientin ein Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz zu.
Bundessozialgericht, Urteil vom 29.04.2010
Da ein Blindenlangstock nicht die Gebrauchsvorteile eines Blindenhundes ausgleichen kann, kann die gesetzliche Krankenkasse die Kostenübernahme für einen solchen Hund nicht mit einem Hinweis auf den bereits gezahlten Blindenstock verweigern.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.10.2013