Dabei müssen nach einer wissenschaftlichen Lehrmeinung Erkenntnisse vorliegen, die für einen generellen und durch statistische Erhebungen untermauerten Zusammenhang zwischen besonderen körperlichen Belastungen und einer festgestellten Erkrankung sprechen. Dabei darf nicht nur eine theoretische Möglichkeit eines Zusammenhangs bestehen, vielmehr ist eine "gute Möglichkeit" erforderlich, wenn auch nicht von gesicherten Erkentnissen in der allgemeinen Lehrmeinung gesprochen wird.