Denn genau dieses Verhalten führte letztendlich zu einer Beendigung des Arbeitsvertrages für den 21-jährigen Lageristen. Dem zunächst ausserordentlich gekündigten Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber gelang es im Vorfeld des gerichtlich anberaumten Termins sich gütlich zu einigen, weshalb der Arbeitnehmer neben einer ordentlichen ]]Glossar!sub_Kündigung|Kündigung]] eine Abfindung erhält.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass das Argument des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer hätte sich mit dem Tragen der Braut genesungswidrig verhalten, nicht ganz von der Hand zu weisen war. Das ,,Ja-Wort'' während der Krankschreibung war für den Arbeitgeber übrigens nicht relevant.