Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der betreffende Arbeitnehmer wegen mehreren Straftaten verurteilt wurde.
In dieser Form gestaltete sich der dem Verfahren zugrunde liegende Sachverhalt. Der Arbeitnehmer war wegen Körperverletzung und Drogenvergehen verurteilt worden, weshalb sein Arbeitgeber ihm kündigte. In dem daraufhin angestrebten Kündigungsschutzverfahren war das Gericht jedoch auf der Seite des Arbeitnehmers, da kein Bezug zu dem Arbeitsplatz erkennbar war. Auf dieser Grundlage wurde der Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung verpflichtet.