In dem vorliegenden Rechtsstreit ließ sich ein Bankangestellter von einem Geschäftspartner des Arbeitgebers den Bau einer Terasse nebst Beleuchtung bezahlen. Der Arbeitnehmer war über zwanzig Jahre bei der Bank beschäftigt und arbeitete zuletzt als Vertriebsleiter und Direktor.
Das LAG sah die Leistungen des Geschäftspartners als Schmiergelder an und erklärte die fristlose Kündigung des Arbeitgebers für wirksam.